Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

2021/2022

Fragen zum Projekt?

Können Flugtaxis zukünftig Teil von Smart City Konzeptionen in Sachsen sein? Noch klingt es wie reine Zukunftsmusik, doch die Entwicklungsarbeit ist viel weiter und möglicherweise ergänzen Flugtaxis eines Tages als flexibles und klimafreundliches Mobilitätsangebot die heute angebotenen Mobilitätsdienstleistungen. Welche Voraussetzungen für den Einsatz von Flugtaxis tatsächlich nötig sind und inwieweit eine Umsetzung eines entsprechenden Konzeptes machbar ist – all dies wurde in der Studie erarbeitet und für eine marktreife Anwendung ausgewertet.

An der Studie waren an der TU Dresden das Institut für Luft- und Raumfahrttechnik, das Institut für Luftfahrt und Logistik sowie die Arbeitsgruppe Wissensarchitektur beteiligt. Gemeinsam mit phase10 wurde in dem Projekt »SmartFly - Konzept für die intelligente Integration und wirtschaftliche Nutzung von Flugtaxis in Sachsen« ein innovatives, skalierbares Betriebs- und Infrastrukturkonzept für den wirtschaftlichen Einsatz von Flugtaxis erarbeitet. 

Ziel war eine nachhaltige, intermodale Erweiterung in der Modellregion Mitteldeutschland. Die Vorstudie analysierte herstellerunabhängig die auf den Kurzstreckenverkehr in Metropolen oder Metropolregionen mit überlasteter bodengebundener Verkehrsinfrastruktur abzielenden Flugtaxiangebote. Es sollten insbesondere die Fragen beantwortet werden, wie sich diese Angebote auf ein Betriebskonzept mit Mittelstreckenverkehr in einem Flächenland zur Verbindung von ländlichen Regionen und Ballungszentren übertragen lassen können und wie damit ein Beitrag zu einem klimafreundlichen, leistungsfähigen, multimodalen Gesamtverkehrssystem geleistet werden kann. 

Die Konsortialpartner analysierten in diversen Arbeitspaketen neben einer Markt- und Nutzerermittlung, die auch eine Betrachtung des wirtschaftlichen Potenzials enthalten wird, konkrete Einsatzfelder und die anzuwendenden Technologien. Mit diesen Erkenntnissen wurden die für die Umsetzung erforderlichen Voraussetzungen identifiziert und bewertet.

Das Projekt wird finanziert auf Grundlage des Beschlusses des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2021/2022.